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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 105/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, AO 1977 § 108 Abs. 1, BGB § 187
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Übergangszeit, Einkünfte und Bezüge
Rechtsfrage: Ist der Vier-Monats-Zeitraum der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nach tageweiser Betrachtung oder so zu berechnen, dass nur die vollen Kalendermonate, die zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten liegen, in denen sich das Kind nicht in Berufsausbildung befindet, zählen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.01.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 7624/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 105/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 48