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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 104/98
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Disagio, Umwidmung, Darlehen, Betriebsaufgabe
Rechtsfrage: Können die von der Klägerin in den Streitjahren nach Aufgabe ihres Gewerbebetriebs (Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) gezahlten Schuldzinsen und Disagiobeträge auch insoweit als Werbungskosten bei den VuV-Einkünften der früheren Betriebsgrundstücke oder als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie auf Kredite der früheren Betriebsgesellschaft zurückgehen, die für allgemeine betriebliche Zwecke aufgenommen worden waren? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.07.1995
Vorinstanz/AZ: 5 K 890/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2001
Erledigungs-Az: X R 104/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 12