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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 12/16 (BFH) |
§§: | InsO § 80 Abs. 1, AO § 350, EStG § 26, EStG § 26 a, AO § 34 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verwaltung, Insolvenzverwalter, Vermögen, Getrennte Veranlagung, Antragsberechtigung |
Rechtsfrage: | Hat ein Treuhänder/Insolvenzverwalter die Befugnis, gegen den an den Insolvenzschuldner bekannt gegebenen und ausdrücklich gegen das insolvenzfreie Vermögen gerichteten Einkommensteuerbescheid zulässig Einspruch einzulegen und die Durchführung einer getrennten Veranlagung statt vorher einer Zusammenveranlagung zu begehren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2410/14 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1177 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2017 |
Erledigungs-Az: | III R 12/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 65 |