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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 41/02 | 
| §§: | AO 1977 § 174, UmwStG § 20, UmwStG § 21 | 
| Schlagwörter | Umwandlung, Änderung, Einbringung, Gewinnrealisierung, Einbringungsgeborene Anteile, Buchwertfortführung | 
| Rechtsfrage: | Voraussetzungen für Änderung nach § 174 Abs. 4 AO: Kann das FA einen Einkommensteuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO ändern, weil es aus einem Einbringungsvorgang unzutreffende steuerrechtliche Folgen gezogen hatte? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.04.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 4177/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 84 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.11.2003 | 
| Erledigungs-Az: | I R 41/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 43 | 
