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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/03
§§: EStG § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Zeitpunkt, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Ausschlusstatbestand oder Abgeltungswirkung gemäß § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG: Inwieweit ist es für die Anwendung des Ausschlusstatbestandes der Abgeltungswirkung gemäß § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG ausreichend, dass das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung und der Zufluss der diesbezüglichen Einnahmen in zwei aufeinanderfolgenden und damit unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen gegeben sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.03.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 733/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 36 03
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision