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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 41/10 (BFH) |
§§: | AO § 129, AO § 171 Abs. 4, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Ablaufhemmung, Betriebsprüfung, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Ende der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO wegen Teilauswertung von Prüfungsfeststellungen, wenn die Außenprüfung aber insgesamt noch nicht abgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 234/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 25 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 41/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 07 |