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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-562/07 (EuGH) |
§§: | EG Art. 39, EG Art. 56, EWR-Abkommen Art. 28, EWR-Abkommen Art. 40 |
Schlagwörter | Spanien, EG, EU, Gesellschaft, Kapitalverkehrsfreiheit, Diskriminierung |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 39 und 56 EG und den Art. 28 und 40 des EWR-Abkommens verstoßen, dass es die von Gebietsansässigen in Spanien erzielten Gewinne bis zum 31.12.2006 anders behandelt hat als die von Gebietsfremden erzielten Gewinne? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Spanien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 64 S. 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2009 |
Erledigungs-Az: | Rs C-562/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 33 31 |