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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 41/02 |
§§: | AO 1977 § 174, UmwStG § 20, UmwStG § 21 |
Schlagwörter | Umwandlung, Änderung, Einbringung, Gewinnrealisierung, Einbringungsgeborene Anteile, Buchwertfortführung |
Rechtsfrage: | Voraussetzungen für Änderung nach § 174 Abs. 4 AO: Kann das FA einen Einkommensteuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO ändern, weil es aus einem Einbringungsvorgang unzutreffende steuerrechtliche Folgen gezogen hatte? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4177/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 41/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 43 |