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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 164/01 |
§§: | EStG 1996 § 33 a Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Unterhalt, Opfergrenze, eheähnliche Gemeinschaft |
Rechtsfrage: | Ist die sog. Opfergrenze auch bei Unterhaltsleistungen des Vaters an die in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Mutter des gemeinsamen Kindes auch in der ab dem Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Fassung des § 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG zu beachten? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2459/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 56 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2002 |
Erledigungs-Az: | III B 164/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 86 30 |