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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 29/00 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, AO § 12 |
Schlagwörter | Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, Geschäftsreise, Betriebsstätte |
Rechtsfrage: | 1. Ist zur Unterscheidung, ob Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Geschäftsreisen (Fahrten zwischen zwei Betriebsstätten oder einer Betriebsstätte und einem Ort ohne Betriebsstätte) vorliegen, die Häufigkeit der Fahrten von Belang? - 2. Ist Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG der Ort, an dem der Steuerpflichtige die geschuldete Leistung zu erbringen hat? Ist dies bei Dozenten der Ort, an dem der Unterricht erteilt wird? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4917/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2001 |
Erledigungs-Az: | IV B 29/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |