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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 27/03 |
| §§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, EStR 1999 R 197 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Tarifermäßigung, Verlustverrechnung, Mindestbesteuerung |
| Rechtsfrage: | Unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht mehr die gesamten außerordentlichen Einkünfte (hier: Ausgleichszahlung gemäß § 89 b HGB) der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG, sondern nur noch deren Saldo nach Verrechnung mit dem laufenden Verlust aus Gewerbebetrieb? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 13.08.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 881/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.08.2003 |
| Erledigungs-Az: | XI R 27/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 82 |