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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 30/21 (BFH) |
§§: | GewStG § 10 a, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Gewerbeverlust, Veräußerung, Betrieb, Anwachsung |
Rechtsfrage: | Gilt im Falle der Anwachsung eines gewerblichen Unternehmens einer Personengesellschaft auf eine Körperschaft das Kriterium der Unternehmensidentität für die Fortführung eines gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags und muss die Unternehmensidentität lediglich im Zeitpunkt der Anwachsung gegeben sein oder ist es erforderlich, dass das übergehende Unternehmen nach dem Zeitpunkt der Anwachsung bis zur vollständigen Verrechnung der Fehlbeträge unverändert bestehen bleibt und fortgeführt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 114/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 18 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 30/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 88 |