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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 72/02 |
§§: | EStG § 3 b |
Schlagwörter | Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Steuerfreiheit, Betreuer, Kind |
Rechtsfrage: | Können einem in Vollzeit in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Betreuer, der eine zusammen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft in einer Wohnung lebende Kleingruppe (3 bis 7 Kinder) alleinverantwortlich leitet, pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 110 Std. Feiertags-, 630 Std. Sonntags- und 600 Std. Nachtarbeit steuerfrei ausbezahlt werden, wenn keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten geführt werden und die berücksichtigten Stunden der SFN-Arbeit einer Modellrechnung nach den Angaben im Pflegesatz-Handbuch der Sozialleistungsträger entsprechen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | V 82/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 601 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.05.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 72/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 36 37 |