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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 43/01 |
§§: | GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen, Hinzurechnung, Gewerbekapital, EuGH, EG, Dauerschuld |
Rechtsfrage: | Stellt ein Darlehen, das eine US-amerikanische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft im Alleinbesitz der gemeinsamen Muttergesellschaft gewährt, ein partiarisches Darlehen dar oder handelt es sich um eine stille Gesellschaft, so dass der Gesamtwert der Verbindlichkeit zum Gewerbekapital hinzuzurechnen ist? Verstößt die Hinzurechnung möglicherweise gegen die EuGH-Rechtsprechung zur Hinzurechnung von Dauerschulden? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2673/96 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2001 |
Erledigungs-Az: | I B 43, 44/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 58 82 |