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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 10/23 (BFH) |
| §§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Abgrenzung, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Künstler, Fernsehen |
| Rechtsfrage: | Ist die Tätigkeit als "Experte" für eine im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlte Fernsehsendung im Doku-Entertainment-Format, in welcher der Steuerpflichtige seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt, als künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG oder als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen? Kann eine eigene Sprechweise, Interaktion und Expertise, die das gesamte Sendeformat prägt, eine eigenschöpferische Leistung begründen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 21.03.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 306/17 G |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 09 13 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |