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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 13/07
§§: StBerG § 37 a Abs. 2, StBerG § 35 Abs. 4
Schlagwörter Steuerberaterprüfung, Eignungsprüfung, Zulassung
Rechtsfrage: Kann ein in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft als Steuerberater Tätiger zur Eignungsprüfung nach § 37 a Abs. 2 StBerG dann noch zugelassen werden, wenn er die Steuerberaterprüfung nach § 37 StBerG zweimal ohne Erfolg wiederholt hat? - Setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung voraus, dass der Interessent das Diplom, das in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, in diesem Mitgliedstaat erworben hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2006
Vorinstanz/AZ: 4 K 73/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.04.2008
Erledigungs-Az: VII R 13/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 25 81