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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 38/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Abfindung, Abstandszahlung, Mieterabfindung, Räumungskosten
Rechtsfrage: Abstandszahlungen an Mieter für die vorzeitige Räumung von Wohnungen entgegen BFH-Urteil vom 23.2.1988 IX R 151/86 (BFH/NV 1989 S. 485) auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn die Wohnräume nach der Räumung der Eigennutzung dienen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.05.2003
Vorinstanz/AZ: 8 K 155/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2005
Erledigungs-Az: IX R 38/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 39 40