Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 49/20 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, AO § 193, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 4, GewStG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Gewerbesteuermessbetrag, Kürzung, Grundstücksgesellschaft, Erweiterte Kürzung, Außenprüfung, Reinigung, GmbH, Gesellschafter
Rechtsfrage: 1. Stellen entgeltliche Reinigungsleistungen an die Gesellschafterin einer GmbH schädliche eigenständige Nebentätigkeiten oder die unschädliche ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes dar? Konnte bei der Beauftragung der Reinigungsarbeiten davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafterin in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin gehandelt hat? - 2. Liegt nach bewertungsrechtlichen Vorschriften darüber hinaus ein Wohnungsbau (Mietwohngrundstück) vor, so dass § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 4 GewStG Anwendung finden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2020
Vorinstanz/AZ: 8 K 8320/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 14 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2023
Erledigungs-Az: III R 49/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 09 09