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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 27/22 (BFH) | 
| §§: | KStG § 14 | 
| Schlagwörter | Organschaft, Mehrabführung, Teilwertabschreibung | 
| Rechtsfrage: | Körperschaftsteuergesetz: vororganschaftliche Mehrabführung - 1. Kann eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben? - 2. Darf für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.06.2022 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 40/21 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 15 74 |