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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 15/22 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 3, GewStG § 7 Satz 2 |
Schlagwörter | Realteilung, Abfindung, Aktie, Eigene Anteile, Wirtschaftsgut, Stille Reserven |
Rechtsfrage: | Finden die Realteilungsgrundsätze auch dann Anwendung, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien des ausscheidenden Mitunternehmers werden? Handelt es sich bei eigenen Anteilen um Wirtschaftsgüter? Ist die Besteuerung der stillen Reserven im Hinblick auf die spätere Einziehung der übertragenen Aktien nicht sichergestellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 589/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 13 17 |