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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/20 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BauGB § 123
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Grundstückskaufvertrag, Erschließungskosten
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer - Ersterschließungskostenzahlung an den Veräußerer: Ist bei dem Erwerb eines noch nicht erschlossenen Grundstücks der an eine Gemeinde, als Grundstücksveräußerer, entrichtete und im Kaufvertrag gesondert aufgeführte Teilbetrag für Ersterschließungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer miteinzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.08.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 1373/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2022
Erledigungs-Az: II R 32/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 20 27