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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 22/16 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Mitunternehmer, Ehegattengemeinschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundstück, Wesentlichkeitsgrenze, Verfassung |
Rechtsfrage: | Besteht eine konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten auch dann, wenn ein Ehegatte einen landwirtschaftlichen Betrieb und der andere einen forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält und die Ehegatten sich dabei gegenseitig unterstützen? Sind in die Prüfung, ob die im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Flächen die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, neben den landwirtschaftlichen auch die forstwirtschaftlichen Flächen einzubeziehen? Verstößt die Annahme einer konkludenten Ehegatten-Mitunternehmerschaft gegen das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1375/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 45/16 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 45/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 14 09 |