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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 78/03
§§: AO 1977 § 251 Abs. 3, KO § 164
Schlagwörter Konkursverwalter, Forderung, Rechtsschutzbedürfnis
Rechtsfrage: Steht dem Konkursverwalter ein Rechtsschutzbedürfnis zu, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes vorzugehen, auch wenn auf nicht bevorrechtigte Forderungen im Konkursverfahren keine Quote entfällt? Kann der Konkursverwalter seiner Auffassung nach unbegründete Forderungen des Finanzamtes bestreiten und die Frage nach der Berechtigung von angemeldeten Forderungen anschließend gerichtlich klären lassen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 30.01.2003
Vorinstanz/AZ: 14 K 2475/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2004
Erledigungs-Az: VII R 78/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 26 10