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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 9/21 (BFH) | 
| §§: | EStG § 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BGB § 1093, HGB § 255 Abs. 1 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Wohnrecht, Werbungskosten, Nachträgliche Anschaffungskosten, Rechtsnachfolger, Ablösung, Absetzung für Abnutzung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 
| Rechtsfrage: | Ist eine Zahlung des Erben an die Wohnungsrechtberechtigte zur Ablösung eines bestehenden Wohnrechts als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder als nachträgliche Anschaffungskosten nur im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 02.07.2020 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 228/19 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 12 59 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.09.2022 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 9/21 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 00 21 |