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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/02 |
§§: | EStG § 32 c, EStG § 2 Abs. 3 |
Schlagwörter | Tarifbegrenzung, Verlustausgleich, Gewerbliche Einkünfte |
Rechtsfrage: | Höhe des Entlastungsbetrags nach § 32 c EStG: Ist bei der Ermittlung der begünstigten gewerblichen Einkünfte der anteilige Verlustausgleich nach § 2 Abs. 3 Satz 4 EStG zu berücksichtigen. Wie ist insoweit bei der nach § 32 c Abs. 3 EStG vorzunehmenden Verhältnisrechnung der Begriff "Summe der Einkünfte" auszulegen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1864/01 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 1/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 10 38 |