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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 14/19 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Erstausbildung, interner Studiengang, staatliche Anerkennung |
Rechtsfrage: | Können nur öffentlich-rechtlich geordnete Ausbildungsgänge und nicht auch bloße interne Fortbildungen oder Ausbildungsgänge (hier: interner Studiengang einer Krankenkasse) Teil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 577/18 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 14/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 97 |