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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 148/21 (BVerfG) |
§§: | EStG § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b, EStG § 50 Abs. 2 Satz 7, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, OECD-MA Art. 24 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ausland, Arbeitnehmer, Freizügigkeit, Arbeitslohn, beschränkte Steuerpflicht, Drittland, EU, Unionsrecht, Veranlagungswahlrecht |
Rechtsfrage: | Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | I R 80/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 51 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2023 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 148/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |