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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 102/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Au-pair, Sprachkurs, Studium
Rechtsfrage: Sind die von der Tochter des Klägers während eines Au-pair Aufenthalts in den USA besuchten Sprachkurse und landeskundlichen Vorlesungen nach deren Inhalt und Umfang als Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzuerkennen, mit der Folge, dass für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld besteht? Dienen diese Kurse insbesondere dem späteren Studium an einer inländischen Universität? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 10.11.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 90/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 997
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 24 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2012
Erledigungs-Az: VI R 102/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 15