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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 115-116/99 |
§§: | AO § 46 Abs. 4, AO § 218 Abs. 2, AO § 26 |
Schlagwörter | Erstattung, Abtretung, Geschäftsmäßigkeit, Abrechnungsbescheid |
Rechtsfrage: | Handelt ein Bevollmächtigter geschäftsmäßig, wenn er sich innerhalb von drei Jahren in neun Fällen Steuererstattungsansprüche abtreten lässt? Kommt es zwischen dem Abtretungsempfänger und dem das Guthaben verwaltenden FA zum Streit über die Wirksamkeit der Abtretung, ist dann für den Erlass eines Abrechnungsbescheides dieses FA und nicht das für die Besteuerung des Gläubigers zuständige FA der richtige Beklagte? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2207/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 930 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.1999 |
Erledigungs-Az: | V B 115, 116/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |