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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 37/99
§§: AO 1977 § 129, AO 1977 § 171 Abs. 2, AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Offenbare Unrichtigkeit, Verjährung
Rechtsfrage: Unzulässige Änderung eines Folgebescheids wegen eingetretener Festsetzungsverjährung? Keine offenbare Unrichtigkeit bei Übersehen von Beteiligungseinkünften aus geänderten Grundlagenbescheiden; mögliche Änderung nur über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977? Divergenz zum BFH-Urteil III R 64/89 (BStBl II 1992, 52)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 31.03.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 64/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.07.2003
Erledigungs-Az: X R 37/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 46 52