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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 2/21 (BFH) |
§§: | GewStG § 28, GewStG § 30, AO § 187 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerzerlegung, Betriebsstätte, Versorgungsunternehmen |
Rechtsfrage: | Nach welchem Maßstab ist der Gewerbesteuermessbetrag für ein Gasversorgungsunternehmen, das ein Versorgungsnetz als mehrgemeindliche Betriebsstätte unterhält, zu zerlegen? Ist neben den Arbeitslöhnen die sog. Gasabgabemenge - die Menge an Gas, die auf dem jeweiligen Gemeindegebiet tatsächlich in eine andere Leitung abgegeben und damit an einen oder mehrere Abnehmer weitergeleitet wird - ein geeigneter Zerlegungsfaktor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1734/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 2/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 01 |