
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 36/06 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 13 |
Schlagwörter | Wirtschaftsgut, Bodenschatz, Grundstück, Landwirtschaft, Privatvermögen, Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Gehört bei der Veräußerung eines bodenschatzführenden Grundstücks des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens der Teil des vertraglich vereinbarten Kaufpreises, der auf den Bodenschatz (Kalksteinvorkommen) entfällt, zum Privatvermögen des Landwirts, wenn dieses Grundstück an ein Abbauunternehmen (Zementwerk) veräußert wird und der Bodenschatz voraussichtlich in den nächsten 20 Jahren nicht verwertet werden kann? Entsteht ein Wirtschaftsgut "Bodenschatz", wenn ein Abbauunternehmer ein bodenschatzführendes Grundstück erwirbt und er neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden ein besonderes Entgelt für den Bodenschatz zahlt und die Absicht der Aufschließung zum Zeitpunkt des Erwerbs glaubhaft ist? Auslegung der Begriffe "alsbald" und "absehbar". - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 945/04 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 36/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |