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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/11 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Gewerbebetrieb, EG, EU
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch für nichtselbständig tätige polnische Staatsangehörige bei Gewährung polnischer Familienleistungen: Hat der nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelte - im Auftrag seines polnischen Arbeitgebers in der Zeit vom 27.6.2006 bis 31.12.2006 in Deutschland tätige, der polnischen und nicht der deutschen Sozialversicherung unterliegende, Kindergeld (Familiengeld) nach polnischem Recht beziehende - Kläger für seinen in Polen lebenden Sohn Anspruch auf Kindergeld (volles Kindergeld oder Kindergeld nach Abzug der polnischen Familienleistungen)? Ist § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gemeinschaftsrechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.07.2011
Vorinstanz/AZ: 15 K 4669/07 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.04.2013
Erledigungs-Az: VI R 69/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache