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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/13 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts mit dem Kind, Trennungsunterhalts und der Aufteilung des Hausrats) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.02.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 409/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 27 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: VI R 38/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 38/13 ist durch Beschluss vom 27.5.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 38/13 wurde mit Beschluss vom 1.10.2015 wieder aufgenommen. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 32