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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 20/21 (BFH) |
§§: | UmwStG § 18 Abs. 3, GewStG § 7 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UmwG § 190 |
Schlagwörter | Einbringung, Personengesellschaft, Anteilsveräußerung, Stille Reserven, Sonderbetriebsvermögen, Gewerbeertrag |
Rechtsfrage: | Sind stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war und infolge der Umwandlung zu Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden GmbH & Co. KG geworden ist, bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 11.08.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 194/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 21 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 20/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 32 |