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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-59/16 (EuGH)
§§: ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Beförderung, Rechnung, Kosten, Zollwert
Rechtsfrage: Ist Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "Beförderungskosten" die von den tatsächlichen Beförderern der eingeführten Waren in Rechnung gestellten Kosten zu verstehen sind, auch wenn diese Beförderer diese Beträge nicht unmittelbar dem Käufer der eingeführten Waren in Rechnung gestellt haben, sondern einem anderen Wirtschaftsteilnehmer, der für den Käufer der eingeführten Waren die Frachtverträge mit den tatsächlichen Beförderern geschlossen hat und dem Käufer im Zusammenhang mit seinen Bemühungen in Bezug auf die Durchführung der Beförderung höhere Beträge in Rechnung gestellt hat?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 145 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.05.2017
Erledigungs-Az: Rs C-59/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 14