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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 24/18 (BFH) |
§§: | AO § 147 Abs. 6, AO § 200 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Aufzeichnungen, Betriebsprüfung, Digitaler Datenträger |
Rechtsfrage: | Begründet der im Rahmen einer Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers zu Beginn einer Betriebsprüfung erfolgte bloße Verweis auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Verwertung und Speicherung der überlassenen Daten in zeitlicher und örtlicher Hinsicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2318/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 20 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 24/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 13 78 |