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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-178/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG
Schlagwörter Kapitalgesellschaft, Sitzverlegung, Verlegung, Ort, Geschäftsleitung, Griechenland, Gesellschaftsteuer. EG EU, Reederei, Schiff, Landwirtschaft, Genossenschaft
Rechtsfrage: Hat die Hellenische Republik mit ihren gesetzlichen Regelungen über die Erhebung einer Steuer auf die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes oder die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung sowie über die Befreiung von dieser Steuer für alle landwirtschaftlichen Genossenschaften auf jeder Stufe und der Verbände oder Konsortien jeder Art dieser Genossenschaften sowie der Reedereien, der Schifffahrtskonsortien und der Schifffahrtsgesellschaften jeder Art gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie (EWG) Nr. 335/69 verstoßen?
Vorinstanz: Kommission ./. Hellenische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 155 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.06.2007
Erledigungs-Az: Rs C-178/05