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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 54/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Probezeit, Verpflegungsmehraufwand |
Rechtsfrage: | Ist bei einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis, bei dem die ersten sechs Monate auf die Probezeit entfallen, eine Auswärtstätigkeit auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer nur an der ihm zugeordneten (einen) Betriebsstätte seines Arbeitgebers tätig ist, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 786/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1873 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 54/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 22 61 |