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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/16 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BewG § 51 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BewG § 51 a Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Gewerbliche Tierzucht, Tierhaltung, Vieheinheiten, Personengesellschaft, Aufzeichnungen
Rechtsfrage: Wie ist die für die Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer mitunternehmerischen Tierhaltungsgemeinschaft maßgebliche Vieheinheitengrenze zu ermitteln, wenn einzelne Mitunternehmer an mehreren Tierhaltungsgemeinschaften beteiligt sind und auf diese jeweils Vieheinheiten übertragen haben? Müssen die gemäß § 51 a Abs. 1 Satz 2 BewG laufend zu führenden Verzeichnisse jeweils zeitnah erstellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.05.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 122/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2019
Erledigungs-Az: VI R 49/16
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 49/16 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 58