
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 137/97 |
§§: | FGO § 62 Abs. 3 Satz 3, FGO § 53 Abs. 2 |
Schlagwörter | Unterschrift, Fristsetzung, ausschließende Wirkung, Beglaubigung |
Rechtsfrage: | Ist eine vom Vorsitzenden verfügte Fristsetzung mit ausschließender Wirkung dann unwirksam, wenn das diese Verfügung beinhaltende Schriftstück für den Bevollmächtigten des Klägers nur den maschinengeschriebenen Namen des Vorsitzenden (keine Unterschrift) und die Unterschrift - ohne Dienstsiegel - eines Beamten trägt, der die Richtigkeit bestätigt? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | IV 1/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 831 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 137/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 55 36 |