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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/07 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 23 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Index-Zertifikat, Geldwerter Vorteil, Spekulation |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung der Wertdifferenz zwischen Ausgabe- und Einlösekurs von so genannten Economic Value Added-Zertifikaten, die der Kläger von seinem Arbeitgeber im Jahre 1998 (nicht verbilligt) zum Nennwert erworben und nach der Behaltefrist bzw. bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen im Streitjahr 2001 veräußert hat? Ist die Wertdifferenz durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn oder wird ein solcher Zusammenhang durch den Erwerb der Zertifikate zu marktüblichen Konditionen unterbrochen, sodass die Wertveränderungen nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG zu erfassen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2902/04 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 24/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |