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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/06 |
§§: | StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1, StraBEG § 10 Abs. 3, AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 208 Abs. 1 |
Schlagwörter | Strafbefreiung, Steuerhinterziehung, Aufhebung, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Wurde die mit der Abgabe von Erklärungen nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz bewirkte Steuerfestsetzung zu Recht aufgehoben? Ausschluss der Strafbefreiung gem. § 7 Satz 1 Nr. 1 StraBEG, weil zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Steuerhinterziehung entdeckt war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3948/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 35 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 31/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 12 24 |