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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-248/06 (EuGH)
§§: EG Art. 43, EG Art. 49
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Forschung, Entwicklung, technische Innovation, Spanien, EG, EU, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG über die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit sowie gegen die entsprechenden Vorschriften des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen, dass es für den Abzug von Ausgaben für im Ausland durchgeführte Tätigkeiten im Bereich der Forschung, Entwicklung und technischen Innovation eine Regelung beibehalten hat, die, wie sich aus Art. 35 der kodifizierten Fassung der Ley del Impuesto de Sociedades (Körperschaftsteuergesetz), die durch das Real Decreto Legislativo 4/2004 vom 5.3.2004 gebilligt wurde, ergibt, ungünstiger ist, als die für in Spanien getätigte Ausgaben geltende Regelung?
Vorinstanz: Kommission ./. Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 178 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.03.2008
Erledigungs-Az: Rs C-248/06