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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 46/17 (BFH)
§§: GKG § 52, EStG § 77
Schlagwörter Kindergeld, Kostenerstattung, Streitwert
Rechtsfrage: Bemessung des Streitwerts für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG: Wie bemisst sich im Fall eines (erfolgreichen) Untätigkeitseinspruchs in Kindergeldangelegenheiten der Streitwert nach § 52 GKG für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 06.06.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 148/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 16 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2019
Erledigungs-Az: III R 46/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 18