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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V B 60/02 |
| §§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 14 Abs. 3, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Leasing, Vorsteuerabzug, Leistung, Umsatz, Verfügungsmacht, sale-and-lease-back |
| Rechtsfrage: | Finden in Sale-and-lease-back-Fällen, in denen der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes bleibt, zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber keine umsatzsteuerbaren Liefervorgänge statt? |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 15.03.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 B 7047/02 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 789 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.10.2002 |
| Erledigungs-Az: | V B 60/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde begründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 09 |