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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 64/08 (BFH)
§§: KStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 21 Abs. 2 Satz 1, HGB § 341 e
Schlagwörter Rückstellung, Beitragsrückerstattung, Lebensversicherung
Rechtsfrage: Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 KStG zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.05.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 2381/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2010
Erledigungs-Az: I R 64/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 68