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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/98
§§: GrEStG § 9 Abs. 1, GrEStG § 8
Schlagwörter Einheitliches Vertragswerk, Grundstückserwerb, Bauerrichtungsvertrag, Grundstücksgesellschaft, Bauherrengemeinschaft
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk in Bauherrenfällen. War die Grundstückserwerberin, eine GmbH & Co. KG, im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks durch den Bauerrichtungsvertrag gebunden und lag ein abgestimmtes Verhalten zwischen der Veräußerin des Grundstücks (GbR) und der Baufirma (GmbH) - aufgrund der personellen Verfechtung der Gesellschaften - mit dem Ziel vor, der Erwerberin als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück zu verschaffen? Gelten die Grundsätze zum einheitlichen Vertragswerk auch dann, wenn die Initiatoren des Projekts in unterschiedlicher Funktion sowohl auf der Veräußerer- als auch auf der Erwerberseite auftreten?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 29.01.1998
Vorinstanz/AZ: I 270/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1146
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.1999
Erledigungs-Az: II R 29/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 52 56