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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 105/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 42
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Missbrauch, Anteilsübertragung, Verbindlichkeit, GmbH, Abtretung, Forderung, Ehegatte, Gesellschafter
Rechtsfrage: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn einerseits Anteile einer mit einer Verbindlichkeit belasteten GmbH übertragen werden und parallel die Abtretung der gegen die GmbH gerichteten Forderung an die Ehefrau des neuen GmbH-Gesellschafters erfolgt?
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.04.2002
Vorinstanz/AZ: I 883/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1142
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 27
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 38/03