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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 12/16 (BFH)
§§: InsO § 80 Abs. 1, AO § 350, EStG § 26, EStG § 26 a, AO § 34 Abs. 3
Schlagwörter Verwaltung, Insolvenzverwalter, Vermögen, Getrennte Veranlagung, Antragsberechtigung
Rechtsfrage: Hat ein Treuhänder/Insolvenzverwalter die Befugnis, gegen den an den Insolvenzschuldner bekannt gegebenen und ausdrücklich gegen das insolvenzfreie Vermögen gerichteten Einkommensteuerbescheid zulässig Einspruch einzulegen und die Durchführung einer getrennten Veranlagung statt vorher einer Zusammenveranlagung zu begehren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.04.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 2410/14 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1177
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2017
Erledigungs-Az: III R 12/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 65