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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 7/19 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStAE Abschn. 15.2 c Abs. 16
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Photovoltaik, Unternehmerische Nutzung, Zuordnung, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt: Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden (Abschn. 15.2 c Abs. 16 Satz 5 UStAE)? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 18.9.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-46/20 ausgesetzt - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.09.2018
Vorinstanz/AZ: 14 K 1538/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2019
Erledigungs-Az: XI R 7/19
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 18.9.2019) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-46/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 16