
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 34/15 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 38, UStG § 14 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung |
Rechtsfrage: | 2012 hat der Insolvenzverwalter (Insolvenzeröffnung 2/2003) eine berichtigte Umsatzsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2008 eingereicht, in welcher er die Minderung der Umsatzsteuer wegen nicht durchgeführter Lieferungen in 2002 erklärt hat. Mit dem daraus errechneten Erstattungsguthaben hat das Finanzamt gegen Forderungen aus Umsatzsteuer 2002 aufgerechnet. Ist der Erstattungsanspruch (des Insolvenzverwalters) im Jahr 2002 und damit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, weil durch die Zahlung der nach § 14 c Abs. 2 UStG geschuldeten Steuer durch den Rechnungsaussteller (Insolvenzschuldner) eine Gefährdung des Steueraufkommens (unabhängig davon, ob der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat) von Beginn an ausgeschlossen war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 167/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 421 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 02 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 34/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 23 |