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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 39/06 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Preisgeld, Sonstige Einkünfte, Spielgewinn |
Rechtsfrage: | Preisgeld bei Fernsehshows: Ist das im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Produktion einer Fernseh-Show gezahlte "Preisgeld" nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig, wenn die Mitwirkung Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung war, die als Gegenleistung ein Pauschalhonorar und, im Falle der erfolgreichen Erreichung des von der Produktionsfirma in der Show angestrebten Ziels, ein hohes Preisgeld vorsah? Liegt hier ein gegenseitiger Leistungsaustausch vor, der nicht mit der Teilnahme an Quiz- und Rateshows und den damit verbundenen, nicht steuerbaren Spiel- und Wettgewinnen vergleichbar ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 159/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 32 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 39/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 12 31 |