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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 20/21
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Wohnfläche, Angemessenheit, Notwendigkeit, Dienstwohnung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls (verpflichtendes Beziehen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwohnung im Ausland nebst der damit einhergehenden Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung auf die Dienstbezüge) unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.06.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 1255/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 15 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2023
Erledigungs-Az: VI R 20/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 17 98