Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-456/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1
Schlagwörter Steuerpflichtiger, EG, EU, Umsatzsteuer, Leistung, öffentliche Gewalt, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Mehrwertsteuer, juristische Person, natürliche Person
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass er nur Einrichtungen des öffentlichen Rechts - juristische Personen betrifft und nicht Einrichtungen des öffentlichen Rechts - natürliche Personen erfasst, also dass nur Einrichtungen des öffentlichen Rechts - juristische Personen, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, nicht als Steuerpflichtige gelten, dagegen Einrichtungen des öffentlichen Rechts - natürliche Personen als Steuerpflichtige gelten? - 2. Kann Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der RL 77/388/EWG, soweit eine innerstaatliche Rechtsvorschrift den Bereich der Personen, die nicht als Steuerpflichtige gelten (nicht der Mehrwertsteuer unterliegen) gegenüber Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der RL 77/388/EWG weiter einschränkt, als unmittelbar anwendbar angesehen werden? - 3. Können die Tätigkeiten einer natürlichen Person (hier: die eines Gerichtsvollziehers, der öffentliche Gewalt ausübt und von der innerstaatlichen Rechtsordnung als Träger öffentlicher Gewalt qualifiziert wird) als Tätigkeiten einer Einrichtung des öffentlichen Rechts betrachtet werden, ist es also möglich, ihn hinsichtlich der Tätigkeiten oder Leistungen, die er als öffentlich-rechtliche Einrichtung i.S. von Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der RL 77/388/EWG erbringt, nicht als Steuerpflichtigen anzusehen?
Vorinstanz: Najvyssi sud Slovenskej republiky
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 315 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.05.2008
Erledigungs-Az: Rs C-456/07