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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/16 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Dritter, Beteiligung, Veranlassungszusammenhang |
Rechtsfrage: | Liegt Arbeitslohn vor, wenn der Hauptgesellschafter einen Arbeitnehmer der Gesellschaft am künftigen Erlös aus der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile beteiligt und die vor der Veräußerung erteilte Zusage formal mit einer Zahlungspflicht des Arbeitnehmers verknüpft wurde, deren Betrag unter dem erwarteten Erlösanteil lag und bis zum Verkauf verzinslich gestundet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 232/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 13 |