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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-214/07 (EuGH)
§§: EG Art. 10, EG Art. 249 Abs. 4, EG Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Frankreich, Beihilfe, Subvention, Übernahme von Unternehmen
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Entscheidung der Kommission vom 16.12.2003 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für die Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten (Staatliche Beihilfe K[2003] 4636), sowie aus Art. 249 Abs. 4 EG und Art. 10 EG dadurch verletzt, dass sie die genannte Entscheidung nicht in der festgesetzten Frist durchgeführt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Frankreich
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 170 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.11.2008
Erledigungs-Az: Rs C-214/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 03 17