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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 14/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Erstausbildung, interner Studiengang, staatliche Anerkennung
Rechtsfrage: Können nur öffentlich-rechtlich geordnete Ausbildungsgänge und nicht auch bloße interne Fortbildungen oder Ausbildungsgänge (hier: interner Studiengang einer Krankenkasse) Teil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.12.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 577/18 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 02 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2021
Erledigungs-Az: III R 14/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 97